Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerunternehmen Stand: 21.09.2015
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.gerabo.de und www.gerabosystem.de zwischen der Gerabo GmbH, Fischers Allee, 22763 Hamburg, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Daniel Sonnet (im Folgenden: Gerabo GmbH genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung Vertragssprache ist deutsch. Partnerunternehmen können nur Händler (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB) sein.
c) Vertragsschluss über die Website Bei der Registrierung als Partnerunternhemn über die Website der Gerabo GmbH besteht der Registrierungsvorgang aus insgesamt fünf Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde das gewünschte Programm aus. Im zweiten Schritt wählt er passendes Zubehör sowie Hardware aus. Im dritten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein und vergibt einen Benutzernamen sowie ein dazugehöriges Passwort. Im vierten Schritt wählt er die Zahlungsmethode aus. Im fünften Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button "kostenpflichtig bestellen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Gerabo GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per E- Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Gerabo GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Gerabo GmbH und dem Kunden zustande.
d) Speicherung des Vertragstexts Der Vertragstext wird von der Gerabo GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
e) Vertragsschluss durch Vereinbarung Neben der Möglichkeit, den Vertrag über die Website der Gerabo GmbH zu schließen, kann der Vertrag auch offline durch Antrag und eine darauf bezogene Annahmeerklärung zustande kommen.
§ 2 Lieferung
a) Teillieferungen Die Gerabo GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Gerabo GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Gerabo GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Gerabo GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
c) Rücktritt Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Gerabo GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Gerabo GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
d) Ausschluss der Lieferung Postfachanschriften werden nicht beliefert.
e) Annahmeverzug Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Gerabo GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
§ 3 Leistungen
a) Leistungsumfang Die Gerabo GmbH stellt ihren Kunden die Gerabokarte zur Entwicklung eines eigenen und individuellen Kundengewinnungs- und Kundenbindungsprogramms zur Verfügung. Die Gerabokarte funktioniert dabei über einen webbasierten Service, mithilfe dessen der Kunde sein individuelles Kundenbindungs- und Kundengewinnungsprogramm festlegen kann. Alternativ kann der Kunde die Verarbeitung von Gerabokarten auf Tablet-PCs oder einem SmartPhone durchführen. Hierfür stellt die Gerabo GmbH ihren Kunden ggf. die benötigte Software sowie einen USB-Scanner oder einen Tablet-PC zur Verfügung, wobei ggf. Kosten anfallen. Die Gerabokarte kann neben der verkörperten Form auch als App vom Endkunden verwendet werden. Die Gerabokarte ermöglicht für den teilnehmenden Partner die Funktionen Punkte sammeln, Geschenkgutscheine, Empfehlungskampagnen, Bonus-Netzwerk sowie Reportingfunktion über historische Kartentransaktionen bei bereits bestehenden Kunden. Dem Partnerunternehmen ist bekannt, dass die Gerabokarte seitens Konsumenten anonym verwendet werden kann und dass seitens Gerabo personenbezogenen Daten weder gesammelt noch übermittelt werden. Alle Funktionen erfolgen entweder durch Einlesen der Gerabokarte oder durch Einlesen des Codes der Gerabo-App vom Endkunden. Die Gerabokarte verbleibt im Eigentum der Gerabo GmbH. Besteht die vertraglich bestimmte Leistung in der Vermittlung von Datentarifen, wird nur der vermittelte Partner der Vertragspartner im Verhältnis zum Partnerunternehmen.
b) Punkte sammeln Mithilfe der Gerabokarte kann das partnerunternehmen ein Kundenbindungsprogramm festlegen, über das es dem Kunden des Partnerunternehmens möglich ist, Punkte für in Anspruch genommene Leistungen zu sammeln. Nach einer vom Partnerunternehmen selbst festgelegten Anzahl an Punkten erfolgt eine Prämienausschüttung o.ä. an den Kunden. Gesammelte Punkte sind jeweils nur in dem Unternehmen einzulösen, bei dem sie gesammelt wurden.
c) Geschenkgutschein Die Gerabokarten können auch als Geschenkgutschein verwendet werden. Geschenkgutscheine können dabei jeweils nur in dem Partnerunternehmen eingelöst werden, bei dem sie gekauft wurden. Nicht eingelöstes Guthaben verbleibt bei dem Partnerunternehmen. Das Partnerunternehmen stellt bei der Einlösung selbstständig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.
d) Prepaid Die Gerabokarte kann auch mit Prepaid-Guthaben aufgeladen werden. Hierbei ist es möglich, dass das Partnerunternehmen das Prepaid-Guthaben rabattiert verkauft (z.B. 50 € Prepaid-Wert für 45 € Bezahlwert). Nicht eingelöstes Guthaben verbleibt zu Gunsten des Partnerunternehmens. Das Prepaid-Guthaben kann nur in dem Partnerunternehmen eingelöst werden, für welches es gekauft wurde. Das Partnerunternehmen stellt bei der Einlösung selbstständig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.
e) Empfehlungskampagnen Die Gerabokarte ermöglicht Empfehlungskampagnen. Hierfür werden an bestehende Kunden Gutscheine versendet, die diese an Dritte über Facebook, per E-Mail oder physisch auf Papier oder per Plastikkarte weiterleiten. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ein bereits bestehender Kunde des Partnerunternehmens einen Gutschein erhält. Wird ein Gutschein von einem Dritten eingelöst, erhält der Empfehlungskunde einen vom Partnerunternehmen selbst festzulegenden Bonus. Dem Empfehlungskunden ist es untersagt, sich selbst zu werben. Weiter können Partnerunternehmen über den Gerabo-Tresor Coupons in Umlauf bringen. Über den Tresor können Zielgruppen über soziale Netzwerke erreicht werden. Die anfallenden Kosten zu Empfehlungskampagnen werden im Hauptvertrag zwischen Gerabo und dem Partnerunternehmen konkretisiert.
f) Bonus-Netzwerk Die Gerabokarte kann auch von Arbeitgebern als Form von Sachbezügen für Mitarbeiter genutzt werden. Die ausgestellten Gutscheine dürfen dabei die gesetzlich bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die Einhaltung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften muss das Partnerunternehmen dabei selbst sicherstellen.
g) Datenerfassung Die Gerabokarte kann auch zur manuellen Erfassung von Kundendaten durch Partnerunternehmen verwendet werden. Dabei ist es dem Partnerunternehmen lediglich möglich Daten manuell mit einer Gerabokarte zu assozieren um sich zum Beispiel den bevorzugten Haarschnitt (im Kontext eines Friseurs) zu merken. Die Gerabo GmbH stellt KEINE Automatisierung dieses Prozesses zu Verfügung. Das Partnerunternehmen garantiert das mit Hilfe der Gerabo GmbH bzw. des Gerabosystems keine persönlichen Daten über den Kunden erhoben und gespeichert werden. Von Partnerunternehmen erhobene Daten werden von der Gerabo GmbH nicht an andere Partner oder sonstige Dritte weitergegeben.
h) benötigte Hardware Verfügt der Kunde nicht über eigene kompatible Hardware, kann diese von der Gerabo GmbH gegen Entgelt geliehen oder gekauft werden. Hierfür wird ein separater Vertrag geschlossen, der unter anderem die Höhe der zu zahlenden Kautionen und/oder den entsprechenden Kaufpreis festlegt.
§ 4 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit
Die Gerabo GmbH ist bemüht, ihre Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Die Gerabo GmbH behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Die Datenbank wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden gewährleistet, wobei zeitweilige und vorübergehende Beschränkungen im zumutbaren Rahmen möglich sind (z.B. Serverwartung, technische Störungen).
§ 5 Vergütung und Laufzeit
a) Preise Die Preise und Produkte für die einzelnen Gerabo GmbH - Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. Die Preise gelten zzgl. der ggf. anfallenden Umsatzsteuer. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für das Partnerunternehmen Gültigkeit hat.
b) Fälligkeit Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die Gerabo GmbH vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften entstehen, werden weiter belastet. Das Partnerunternehmen ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
c) Laufzeit Der Vertrag wird entweder mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten geschlossen. Die Laufzeit wird im Bestellformular ausgewählt. Die Vertragslaufzeit beginnt ab Erhalt der Annahmeerklärung durch die Gerabo GmbH. Der Vertrag kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von acht Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Ggf. gemietete/geliehene Hardware muss bis zum Ablauf des Vertragszeitraums zurückgeschickt werden und bei der Gerabo GmbH spätestens am monatsletzten Tag eingehen. Ist eine abweichend Vertragslaufzeit bestimmt, kann der Vertrag zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von acht Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Partnerunternehmen das System missbräuchlich verwendet. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn gegen die in diesen Geschäftsbedingugnen vorgesehenen Bestimmungen verstoßen wird oder gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter verletzt werden.
d) Folgen der Kündigung Nach erfolgter, wirksamer Kündigung kann der Vertragspartner nicht mehr auf die angebotenen Dienste zugreifen. Eventuell geliehene/gemietete Hardware ist an die Gerabo GmbH zurückzugeben. Ist die zurückgegebene Hardware beschädigt oder zerstört, ist der Vertragspartner zu Schadensersatz in entsprechender Höhe verpflichtet. Ggf. wird in diesem Fall die hinterlegte Kaution einbehalten oder/und auf den Schaden angerechnet.
§ 6 Prämien
Jedes Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei der Einstellung einer Prämie oder eines Sonderangebots einen nachvollziehbaren Brutto-Verkaufspreis anzugeben.
§ 7 Punkte und Prämien insolventer Partnerunternehmen
Partnerunternehmen sind ab dem Zeitpunkt der Stellung des Eröffnungsantrags nicht mehr berechtigt Sammelpunkte, Prämien, Gutscheine oder Prepaid-Guthaben etc. an Kunden auszugeben. Die Gerabo GmbH übernimmt keinen Ausgleich für ggf. bestehende Punkte, Prämien oder Guthaben (Prepaid- oder Geschenkgutscheine).
§ 8 Übermittelte Inhalte
a) Lizenz Soweit es für die Bereitstellung der Dienste von der Gerabo GmbH nötig ist, erwirbt die Gerabo GmbH die Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten.
b) Inhalt der Angebote im Gerabosystem Daten und Inhalte, die im Rahmen der Programme bei www.gerabosystem.de eingetragen werden, werden auf www.gerabo.de und www.gerabosystem.de veröffentlicht, um Kunden das Finden der Angebote zu erleichtern. Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten ist ausschließlich das Partnerunternehmen verantwortlich. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Erbringt die Gerabo GmbH Serviceleistungen wie Videos oder Fotos von Ladengeschäften der Partnerunternehmen, übernimmt die Gerabo GmbH die Einstellung und Einbindung auf den o.g. Websites.
c) Freistellung Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, die Gerabo GmbH auf Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen und/oder auf rechtswidrigen Inhalten des Partnerunternehmens beruhen. Das Partnerunternehmen unterstützt die Gerabo GmbH bei der Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügung stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlicher Informationen. Das Partnerunternehmen ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Gerabo GmbH durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht.
§ 9 Verfügbarkeit
Die Gerabo GmbH übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste. Die Gerabo GmbH sichert zudem nicht zu, dass die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.
§ 10 Verantwortlichkeit des Partnerunternehmens
a) Umgang mit geliehener/gemieteter Hardware Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, geliehene oder gemietete Hardware jederzeit pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden.
b) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen zur Anmeldung des Gewerbes, zur Abführung von Beirägen an das Finanzamt, Informationspflichten usw. einzuhalten.
c) keine Aufzeichnung der Gerabocodes Dem Partnerunternehmen ist es untersagt, Aufzeichnungen, Speicherungen oder Sammlungen von Gerabocodes und den enthaltenen Daten anzufertigen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der Gerabo GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die Gerabo GmbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Gerabo GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
§ 12 Gewährleistung
a) Gewährleistung gegenüber Unternehmern Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die Gerabo GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.
b) Rügeobliegenheit von Unternehmern Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
§ 13 Haftung
a) Haftungsausschluss Die Gerabo GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die Gerabo GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
b) Haftungsvorbehalt Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Gerabo GmbH in Hamburg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.