Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden Stand: 21.09.2015
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.gerabo.de und
www.gerabosystem.de zwischen der Gerabo GmbH, Fischers Allee 44, 22763 Hamburg, vertreten durch ihren
Geschäftsführer Herrn Daniel Sonnet (im Folgenden: Gerabo GmbH genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können nur Verbraucher i.S.v. § 13 BGB
c) Vertragsschluss über die Websiten der Gerabo GmbH
Eine Registrierung ist für die Nutzung der Gerabokarte nicht zwingend erforderlich. Einige Funktionen sind jedoch nur bei
erfolgter Registrierung nutzbar. Für die Nutzung der SmartPhone-App oder des persönlichen Kundenloginbereichs bei
Gerabo ist eine Registrierung unter Angabe der E-Mailadresse erforderlich. Bei der Registrierung über die Website der
Gerabo GmbH besteht der Registrierungsvorgang aus insgesamt zwei Schritten. Im ersten Schritt gibt der Kunde den
Code seiner bestehenden Geraboplastikkarte an und gibt lediglich seine E-Mail-Adresse zur Verifizierung ein und wählt
ein Passwort aus. Im zweiten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. E-Mail-Adresse) noch
einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button
"Registrieren" bestätigt. Mit der Registrierung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Gerabo GmbH
wird den Zugang der Registrierung des Kunden unverzüglich bestätigen. Mit der Bestätigung erfolgt zugleich die
Annahme der Registrierung durch Zusendung eines Bestätigungslinks, der/die dem Kunden die Nutzung ermöglicht.
Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, sich über seinen persönlichen Facebook- oder Google-Account bei Gerabo
anzumelden.
d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von der Gerabo GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den
vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden
nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der
Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
e) Vertragsschluss durch Download der Gerabo-Smartphone-App
Der Vertrag kann ebenso durch den Download der Gerabo-Smartphone-App aus dem Google Playstore oder dem
Iphone Appstore geschlossen werden. Hierbei besteht der Vorgang aus drei Schritten: Im ersten Schritt wählt der Kunde
die Gerabp-App aus und gibt seine E-Mail-Adresse, ein Passowrt sowie seine Mobilfunknummer ein und bestätigt die
Eingaben durch Klicken auf den Button "Registrierung fortsetzen". Im zweiten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit,
einen bereits erhaltenen Gerabo-Code in das entsprechende Feld einzugeben und diesen mit Klicken auf den Button
"Registrierung abschließen" zu bestätigen. Besitzt der Kunde noch keinen gültigen Gerabocode, wird ihm systemseitig
ein Code für die SmartPhone-App zugeteilt. Die Gerabo GmbH wird den Zugang der Registrierung des Kunden
unverzüglich bestätigen. Mit der Bestätigung erfolgt zugleich die Annahme der Registrierung durch Zusendung eines
Bestätigungslinks, der dem Kunden die Nutzung ermöglicht. Alternativ wird dem Kunden die Möglichkeit geboten, sich
über einen bestehenden Facebook- oder Google-Account bei Gerabo anzumelden.
f) Vertragsschluss durch Vereinbarung mit einem Partnerunternehmen
Alternativ kann bei jedem Partnerunternehmen eine Sammelkarte beantragt werden, die ohne Registrierung sofort
nutzbar ist. Das Partnerunternehmen händigt dann sofort eine Sammelkarte aus, mit der Sammelpunkte und andere
Bonusleistungen erworben werden können. Dies stellt den verbindlichen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der
Gerabo GmbH dar.
g) Interessentennewsletter
Nutzer der Webseiten der Gerabo GmbH haben auch ohne eine Registrierung die Möglichkeit, einen Teil des Services
zu nutzen. Hierfür steht der Interessentennewsletter zur Verfügung. Hierbei kann sich auch ein Gast-Nutzer ohne
Gerabokarte oder Registrierung mit seiner E-Mail-Adresse eintragen. Er gibt dann an, welche Branchen (bis zu vier
Branchen können angegeben werden) ihn interessieren und innerhalb welcher Postleitzahlgebiete diese liegen sollten.
Die Gerabo GmbH wird den Gast-Nutzer dann über seine angegebene E-Mail-Adresse informieren, falls ein
Unternehmen aus einer passenden Branche und der passenden Postleitzahlzone dem Gerabo System beitritt.
§ 2 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Vertraulichkeit
Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang
zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf
an Dritte keinesfalls weitergegeben werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich die geeigneten und angemessenen Maßnahmen vorzunehmen, um eine
Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.
b) Kartenverlust/ Beschädigung der Karten
Bei einem Verlust der Sammelkarte kann der Kunde bei der Gerabo GmbH bzw. dem Partnerunternehmen eine neue
Karte beantragen. Diese kann jedoch nicht mit dem bereits vorhanden Kundenkonto weitergeführt werden. Bereits
erworbene Sammelpunkte oder Geldguthaben gehen in diesem Fall verloren. Der Kunde sollte daher seine Gerabokarte
sorgfältig aufbewahren. Ist die Gerabokarte beschädigt worden, ist es technisch nicht möglich, den Punktestand oder
das Guthaben wieder herzustellen.
§ 3 Leistungen
a) Leistungsumfang
Die Gerabo GmbH stellt seinen Kunden die Gerabokarte in Form einer Plastikkarte oder als App zur Verfügung. Die
Gerabokarte funktioniert dabei über einen webbasierten Service, mithilfe dessen der Kunde an individuellen
Kundenbindungsprogrammen von Partnerunternehmen teilnehmen kann. Die Gerabokarte verbleibt im Eigentum der
Gerabo GmbH. Die Nutzung ist für den Kunden kostenlos.
b) Punkte sammeln
Mithilfe der Gerabokarte kann der Kunde Punkte für in Anspruch genommene Leistungen bei Partnerunternehmen
sammeln. Nach einer vom Partnerunternehmen selbst festgelegten Anzahl an Punkten, erfolgt eine
Prämienausschüttung o.ä. durch das Partnerunternehmen. Das Sammeln erfolgt entweder durch Einlesen der
Gerabokarte oder durch Einsatz der Gerabo-App. Gesammelte Punkte sind jeweils nur in dem Unternehmen einzulösen,
bei dem sie gesammelt wurden.
c) Geschenkgutschein
Die Gerabokarten können auch als Geschenkgutschein verwendet werden. Geschenkgutscheine können dabei jeweils
nur in dem Partnerunternehmen eingelöst werden, bei dem sie gekauft wurden. Nicht eingelöstes Guthaben verbleibt
beim Partnerunternehmen.
d) Prepaid
Die Gerabokarte kann auch mit Prepaid-Guthaben aufgeladen werden. Hierbei ist es möglich, dass das
Partnerunternehmen das Prepaid-Guthaben rabattiert verkauft (z.B. 50 € Prepaid-Wert für 45 € Bezahlwert). Nicht
eingelöstes Guthaben verbleibt zu Gunsten des Partnerunternehmens. Das Prepaid-Guthaben kann nur in dem
Partnerunternehmen eingelöst werden, für welches es gekauft wurde.
e) Empfehlungskampagnen
Die Gerabokarte ermöglicht Empfehlungskampagnen. Hierfür werden an den Kunden Gutscheine versendet, die dieser
an Dritte weiterleiten. Der Versender erklärt hierbei gegenüber Gerabo, dass er den Dritten kennt und dieser einen
Gutschein erhalten möchte. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften liegen in diesem Fall beim Empfehlenden, da
Gerabo keinen Einfluss auf die Versendung der Gutscheine an Dritte hat. Wird ein Gutschein von einem Dritten
eingelöst, erhält der Empfehlungskunde einen vom Partnerunternehmen selbst festzulegenden Bonus. Dem
Empfehlungskunden ist es untersagt, sich selbst zu werben.
f) Bonus-Netzwerk
Die Gerabokarte kann auch von Arbeitgebern als Form von Sachbezügen für Mitarbeiter genutzt werden. Die
ausgestellten Gutscheine dürfen dabei die gesetzlich bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die Einhaltung der
einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften muss der Arbeitgeber sicherstellen.
g) Datenerfassung
Die Gerabokarte kann auch zur manuellen Erfassung von Kundendaten durch Partnerunternehmen verwendet werden. Dabei ist es dem Partnerunternehmen lediglich möglich Daten manuell mit einer Gerabokarte zu assozieren um sich zum Beispiel den bevorzugten Haarschnitt (im Kontext eines Friseurs) zu merken. Die Gerabo GmbH stellt KEINE Automatisierung dieses Prozesses zu Verfügung. Das Partnerunternehmen garantiert das mit Hilfe der Gerabo GmbH bzw. des Gerabosystems keine persönlichen Daten über den Kunden erhoben und gespeichert werden. Von Partnerunternehmen erhobene Daten werden von der Gerabo GmbH nicht an andere Partner oder sonstige Dritte weitergegeben.
h) Zusammenführung von Gerabokarten
Durch Nutzung der SmartPhone-App oder im Benutzeraccount hat der Kunde die Möglichkeit, mehrere bestehende
Gerabokarten mit Punkten und/oder Guthaben zusammen zu führen.
i) Meldung von fehlerhaften und/oder rechtsverletzenden Inhalten
Die Gerabo GmbH tritt im Verhältnis der Partnerunternehmen und dem Endkunden lediglich als Vermittler auf und hat auf
die von den Partnerunternehmen versandten Inhalte keinen Einfluss. Die Gerabo GmbH bittet den Kunden daher,
fehelerhafte oder rechtsverletzende Inhalte, die ihm von Partnerunternehmen übermittelt werden, an die Gerabo GmbH
zu melden.
§ 4 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit
Die Gerabo GmbH ist bemüht, ihre Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Die Gerabo GmbH behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Die Datenbank wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden gewährleistet, wobei zeitweilige und vorübergehende Beschränkungen im zumutbaren Rahmen möglich sind (z.B. Serverwartung, technische Störungen).§ 5 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die Gerabo GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die Gerabo GmbH im Falle eines grob
fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschadens.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 6 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der
Gerabo GmbH in Hamburg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches
Recht als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.